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Schwerbehindertenausweis beantragen: der Ablauf

Ein Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag ausgestellt, wenn die zuständige Behörde einen Grad der Behinderung von mindestens 50 feststellt und die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Der Grad der Behinderung wird mit „GdB“ abgekürzt. Die Zahl ist keine Prozentangabe.

Wenn noch keine entsprechende Feststellung vorliegt, beginnt der Weg mit dem Antrag auf Feststellung einer Behinderung. Welche Stelle zuständig ist und welche Antragswege angeboten werden, hängt von Ihrem Wohnort ab.

1. Die zuständige Behörde finden

Nutzen Sie den Eintrag im Bundesportal zur Feststellung einer Behinderung und wählen Sie dort Ihre Region. Je nach Bundesland heißt die zuständige Stelle beispielsweise Versorgungsamt oder Landesamt. Die Bezeichnung allein reicht deshalb für die Suche nicht immer aus.

Öffnen Sie das aktuelle Formular der zuständigen Behörde. Prüfen Sie, ob Sie online, per Post oder auf einem anderen angebotenen Weg einreichen können. Legen Sie eine kleine Vorgangsmappe an: Formular, Kopie Ihrer Angaben, spätere Schreiben und das Aktenzeichen gehören zusammen.

Wenn bereits ein Feststellungsbescheid vorliegt, lesen Sie zuerst nach, was darin festgestellt wurde. Fragen Sie die Behörde, ob es um die erstmalige Ausstellung eines Ausweises, eine Verlängerung oder um die erneute Prüfung einer veränderten Situation geht. Dafür können unterschiedliche Verfahren vorgesehen sein.

2. Angaben und vorhandene Unterlagen sammeln

Gehen Sie die Unterlagenliste Ihrer Behörde durch. Häufig werden Angaben zu behandelnden Praxen, Kliniken und vorhandenen Befunden benötigt. Schreiben Sie die vollständigen Kontaktdaten auf und ordnen Sie bereits vorliegende Berichte nach Datum.

Beschreiben Sie die bestehenden Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen auf Ihren Alltag sachlich. Ein Stichwortzettel kann helfen, im Formular nichts Wesentliches zu vergessen. Vermuten Sie daraus keinen bestimmten GdB und übernehmen Sie keine Bewertungen aus Internetbeispielen für Ihren eigenen Antrag.

Das Serviceportal Berlin erläutert beispielhaft das Feststellungsverfahren und die dort benötigten Angaben. Für Ihren Antrag ist jedoch die Liste Ihrer zuständigen Stelle maßgeblich. Zusätzliche Anforderungen aus einem anderen Bundesland müssen nicht auf Sie zutreffen.

3. Einwilligungen lesen und den Antrag einreichen

Die Behörde kann für die Prüfung medizinische Unterlagen benötigen. Lesen Sie deshalb die Erklärungen zur Anforderung von Befunden und zur Entbindung von der Schweigepflicht aufmerksam. Fragen Sie vor der Unterschrift nach, wenn unklar ist, welche Stellen welche Informationen übermitteln sollen.

Lassen Sie sich beim Ausfüllen unterstützen, wenn einzelne Fragen schwer verständlich sind. Prüfen Sie anschließend gemeinsam, ob die Angaben Ihren tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Soll jemand gegenüber der Behörde für Sie handeln, erfragen Sie den erforderlichen Vertretungsnachweis.

Reichen Sie den Antrag über den vorgesehenen Weg ein und bewahren Sie eine vollständige Kopie auf. Notieren Sie das Abgabedatum. Geht später ein Aktenzeichen ein, schreiben Sie es auf die Mappe. Bei Nachforderungen können Sie dann eindeutig auf den laufenden Vorgang Bezug nehmen.

4. Bescheid und Ausweisausstellung unterscheiden

Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Feststellung. Lesen Sie, welcher GdB und gegebenenfalls welche Merkzeichen festgestellt wurden. Merkzeichen kennzeichnen bestimmte zusätzliche Voraussetzungen; sie werden nicht allein aufgrund Ihres Alters vergeben.

Der Eintrag im Bundesportal zum Schwerbehindertenausweis beschreibt die Ausstellung als eigenen Verwaltungsschritt. Bei einem festgestellten GdB von mindestens 50 klären Sie mit der Behörde, welche weiteren Angaben oder welches Foto für den Ausweis noch benötigt werden.

Ein Ausweis bedeutet nicht, dass jede mögliche Vergünstigung automatisch gilt. Dafür können bestimmte Merkzeichen oder weitere Voraussetzungen nötig sein. Lassen Sie sich die für Sie relevanten Einträge erklären. Wenn Sie die Entscheidung nicht nachvollziehen können, beachten Sie die Hinweise zu Rechtsbehelfen im Bescheid und holen Sie bei Bedarf qualifizierte Beratung ein.

Ihre kurze Checkliste

  • Zuständige Stelle und passenden Antrag gefunden.
  • Behandelnde Stellen und vorhandene Befunde zusammengestellt.
  • Einwilligungen verstanden und Angaben überprüft.
  • Antrag kopiert, Abgabe und Aktenzeichen festgehalten.
  • Bescheid gelesen und weitere Schritte zum Ausweis geklärt.

Redaktioneller Stand: 20.10.2026. Die zuständige Behörde prüft den Einzelfall; Anforderungen und Antragswege unterscheiden sich regional.