Wenn Sie im Alltag regelmäßig Hilfe benötigen, können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Die Pflegekasse prüft dann, ob ein Pflegegrad vorliegt. Der erste Schritt ist der Kontakt zur zuständigen Versicherung. Warten Sie dafür nicht darauf, dass bereits eine vollständige Unterlagenmappe vorliegt.
Diese Anleitung beschreibt den ersten Antrag und die anschließenden Stationen. Sie hilft Ihnen, den Überblick zu behalten. Welcher Pflegegrad festgestellt wird, ergibt sich aus der Prüfung Ihrer persönlichen Situation.
1. Den Antrag an die richtige Stelle richten
Gesetzlich Versicherte wenden sich an ihre Pflegekasse. Diese ist bei ihrer Krankenkasse angesiedelt. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Pflegeversicherungsunternehmen. Nach den Hinweisen des Bundesgesundheitsministeriums zum Antragsverfahren ist ein erster Antrag auch telefonisch möglich.
Teilen Sie mit, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen möchten. Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Notieren Sie das Datum, den verwendeten Kontaktweg und bei einem Gespräch die Ansprechperson. Bitten Sie um eine Bestätigung und die weiteren Antragsunterlagen.
Hilft Ihnen ein Angehöriger beim Telefonat, können Sie gemeinsam sprechen. Soll jemand den Antrag für Sie stellen oder Auskünfte erhalten, klären Sie mit der Versicherung, welchen Nachweis für die Vertretung sie benötigt. Die Verwandtschaft allein ersetzt diesen Nachweis nicht.
2. Das Formular und die offenen Fragen bearbeiten
Lesen Sie das zugesandte Formular zunächst vollständig durch. Markieren Sie Fragen, die unklar sind. Tragen Sie Angaben aus vorhandenen Unterlagen ein, statt Versicherungsdaten oder Daten früherer Aufenthalte aus dem Gedächtnis zu schätzen.
Oft wird auch gefragt, wie die Unterstützung zu Hause organisiert ist oder werden soll. Beschreiben Sie den aktuellen Stand. Wenn Sie noch nicht wissen, welche Leistungen passen, fragen Sie nach Pflegeberatung. Eine noch offene Entscheidung über die spätere Versorgung können Sie dort besprechen.
Für Berichte und andere Nachweise können Sie die Anleitung zum Ordnen der Unterlagen für den Pflegeantrag nutzen. Diese Mappe ergänzt den Antrag; sie ersetzt ihn nicht. Bewahren Sie eine Kopie der ausgefüllten Unterlagen und einen Nachweis über die Abgabe auf.
3. Auf die Begutachtung vorbereiten
Die Pflegekasse beauftragt in der Regel den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Bei privat Versicherten erfolgt sie üblicherweise durch Medicproof. Die beauftragte Stelle meldet sich zum weiteren Ablauf. Einzelheiten zum Termin und zur vorgesehenen Form stehen in ihrer Mitteilung.
Bei der Begutachtung geht es darum, wie selbstständig Sie Ihren Alltag bewältigen und wobei Sie Unterstützung brauchen. Der Medizinische Dienst erklärt die Pflegebegutachtung und die Vorbereitung darauf.
Notieren Sie vorher einige konkrete Alltagssituationen: Was gelingt allein? Wobei hilft jemand? Welche Unterstützung wird auch nachts benötigt? Beschreiben Sie Ihre tatsächliche Situation, einschließlich unterschiedlicher Tage. Eine vertraute Person, die Ihren Alltag kennt, kann Sie beim Gespräch unterstützen. Besprechen Sie vorher, ob Sie diese Begleitung wünschen.
4. Den Bescheid lesen und den nächsten Schritt festhalten
Die begutachtende Stelle beurteilt den Pflegebedarf. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Pflegekasse. Diese Aufgabenverteilung erläutert das Bundesgesundheitsministerium zur Begutachtung.
Prüfen Sie im Bescheid, was entschieden wurde, welche Leistungen genannt sind und ob weitere Angaben benötigt werden. Legen Sie Bescheid und Gutachten zusammen ab. Wenn Ihnen eine Begründung unklar erscheint, notieren Sie die konkrete Frage für die Kasse oder eine qualifizierte Beratungsstelle. Beachten Sie dabei die Hinweise zu Rechtsbehelfen im Schreiben.
Ihre kurze Checkliste
- Zuständige Pflegeversicherung kontaktiert und Antrag dokumentiert.
- Formular bearbeitet und offene Fragen für die Beratung notiert.
- Unterlagen und Beispiele aus dem Alltag vorbereitet.
- Begutachtungstermin und gewünschte Begleitung abgestimmt.
- Bescheid abgelegt und nächsten Schritt festgehalten.
Redaktioneller Stand: 20.10.2026. Die Anleitung beschreibt den allgemeinen Ablauf; über Ihren Antrag entscheidet Ihre Pflegeversicherung.
