Der Entlastungsbetrag unterstützt Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden. Er beträgt derzeit bis zu 131 Euro im Monat und steht unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch bei Pflegegrad 1 zur Verfügung. Das Geld wird für bestimmte Leistungen erstattet. Es wird nicht wie Pflegegeld zur freien Verwendung ausgezahlt.
Bevor Sie eine Hilfe beauftragen, klären Sie mit Ihrer Pflegeversicherung zwei Fragen: Ist das konkrete Angebot erstattungsfähig, und welches Budget ist für Sie noch verfügbar?
1. Das verfügbare Budget erfragen
Für den Entlastungsbetrag ist kein gesonderter Antrag nötig, um das Budget grundsätzlich entstehen zu lassen. Für die Erstattung müssen jedoch die geeigneten Belege eingereicht werden. Das Gesundheitsportal des Bundes erklärt Budget und Abrechnung.
Bitten Sie Ihre Pflegekasse oder private Pflegeversicherung um eine Übersicht: Welche Beträge sind verfügbar? Welche Rechnungen wurden schon abgerechnet? Bis wann können noch vorhandene Beträge eingesetzt werden? Notieren Sie den Stand mit Datum, damit Sie dieselbe Summe nicht für mehrere Aufträge verplanen.
Ein einfacher Zettel genügt: verfügbares Budget, bereits vereinbarte Hilfe, erwartete Kosten und verbleibender Rest. Lassen Sie sich erklären, welche Übertragungsregeln für Ihr vorhandenes Budget zu beachten sind.
2. Eine passende Leistung auswählen
Zum möglichen Einsatz gehören unter anderem bestimmte Kosten für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Leistungen zugelassener Pflegedienste. Außerdem kommen nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag infrage. Dazu können beispielsweise anerkannte Betreuungs- oder Haushaltshilfen zählen.
Welche Leistungen genau berücksichtigt werden, hängt vom Angebot und teilweise vom Pflegegrad ab. Die Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums erläutert die vorgesehenen Verwendungszwecke.
Für Unterstützung im Alltag reicht es nicht aus, dass jemand eine Rechnung schreiben kann. Fragen Sie nach der erforderlichen Anerkennung und lassen Sie die Erstattungsfähigkeit des konkreten Angebots von der Kasse bestätigen. Auch für Nachbarschaftshilfe gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regeln.
3. Umfang und vollständigen Preis vereinbaren
Besprechen Sie vor dem ersten Termin, welche Aufgabe übernommen wird und wie lange der Einsatz dauern soll. Lassen Sie sich den vollständigen Preis nennen, einschließlich möglicher Anfahrtskosten oder anderer Zusatzkosten.
Fragen Sie ausdrücklich, welcher Teil voraussichtlich über den Entlastungsbetrag abgerechnet wird und welchen Teil Sie selbst bezahlen müssten. Eine anerkannte Leistung bedeutet nicht, dass beliebig viele Stunden oder sämtliche Rechnungsbestandteile aus Ihrem Budget finanziert werden.
Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest. Notieren Sie auch, wie Termine abgesagt oder geändert werden können. Bewahren Sie das Angebot zusammen mit der Auskunft Ihrer Kasse auf. So können Sie eine spätere Rechnung leichter zuordnen.
4. Zwischen Erstattung und direkter Abrechnung wählen
Sie können geeignete Rechnungen zunächst bezahlen und anschließend mit den nötigen Nachweisen bei der Pflegeversicherung einreichen. Fragen Sie nach dem vorgesehenen Formular und Einreichungsweg. Die Rechnung muss erkennen lassen, welche Leistungen erbracht wurden. Diese Zweckbindung und den Nachweis regelt § 45b SGB XI.
Manche Anbieter rechnen nach einer Abtretungserklärung direkt mit der Kasse ab. Damit erlauben Sie die Abrechnung des betreffenden Erstattungsanspruchs durch den Anbieter. Lesen Sie vor der Unterschrift, welche Leistungen und welcher Zeitraum erfasst sind. Lassen Sie sich eine Kopie geben und fragen Sie nach einer Abrechnungsübersicht.
Kontrollieren Sie nach dem ersten Einsatz: Stimmen Datum, Dauer, Leistung und Preis? Passen Rechnung und Erstattung nicht zusammen, klären Sie die Abweichung mit Anbieter und Versicherung, bevor Sie weitere Einsätze aus demselben Budget planen.
Ihre kurze Checkliste
- Verfügbares Budget und Verwendungszeitraum erfragt.
- Anerkennung und Erstattungsfähigkeit des Angebots geklärt.
- Leistung, Gesamtpreis und möglichen Eigenanteil festgehalten.
- Erstattungsweg oder Umfang einer Abtretung verstanden.
- Belege aufbewahrt und Abrechnung geprüft.
Redaktioneller Stand: 20.10.2026. Maßgeblich sind die geltenden Voraussetzungen und die Prüfung Ihrer Pflegeversicherung.
