Wenn ein Hilfsmittel medizinisch erforderlich ist, kann die gesetzliche Krankenkasse die Versorgung übernehmen. Der Weg führt häufig über eine ärztliche Verordnung und einen Vertragspartner der Kasse, etwa ein Sanitätshaus. Klären Sie das Verfahren vor einem eigenen Kauf: Eine selbst bezahlte Anschaffung wird nicht automatisch nachträglich erstattet.
Diese Anleitung betrifft Hilfsmittel der Krankenversicherung. Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung haben einen anderen Zweck und einen eigenen Antragsweg. Bei privater Krankenversicherung richten sich Leistungen und Verfahren nach dem jeweiligen Vertrag.
1. Den Bedarf im ärztlichen Gespräch beschreiben
Erklären Sie, welche Tätigkeit Ihnen Schwierigkeiten bereitet und in welcher Alltagssituation Unterstützung benötigt wird. Beschreiben Sie zum Beispiel den Weg innerhalb der Wohnung oder die Nutzung eines bereits vorhandenen Hilfsmittels. Die medizinische Beurteilung und eine gegebenenfalls nötige Verordnung übernimmt die behandelnde Praxis.
Für das Gespräch können Sie Ihre Fragen mithilfe der Anleitung zum Vorbereiten eines Arzttermins sammeln. Fragen Sie auch, ob besondere Anforderungen auf der Verordnung beschrieben werden müssen. Wählen Sie ein bestimmtes Produkt nicht allein aufgrund einer Werbeaussage aus.
Das Gesundheitsportal des Bundes zu Hilfsmitteln erläutert Verordnung, Versorgung und mögliche Kosten. Nicht jedes Hilfsmittel benötigt dieselbe Genehmigung; deshalb folgt als nächster Schritt die Rückfrage bei der Kasse.
2. Die Krankenkasse nach dem passenden Weg fragen
Halten Sie Ihre Versicherungsnummer und die vorhandene Verordnung bereit. Fragen Sie: Ist vor der Versorgung eine Genehmigung erforderlich? Welche Unterlagen werden gebraucht? Welche Vertragspartner kommen für diese Art Hilfsmittel infrage?
Lassen Sie sich erklären, wer den Antrag einreicht. Häufig ist ein versorgender Betrieb beteiligt. Klären Sie trotzdem, ob Sie selbst noch etwas ergänzen oder unterschreiben müssen. Notieren Sie den Namen des Betriebs und den vereinbarten nächsten Schritt.
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes bietet eine Übersicht über viele Hilfsmittelarten. Es ersetzt weder die persönliche Bedarfsprüfung noch eine Bewilligung. Auch aus der bloßen Aufnahme eines Produkts können Sie keine individuelle Kostenübernahme ableiten.
3. Versorgung und zusätzliche Kosten besprechen
Lassen Sie sich vom Vertragspartner erklären, welche passende Versorgung ohne freiwillige Mehrkosten angeboten wird. Nach den Informationen des GKV-Spitzenverbandes zur Hilfsmittelversorgung muss zunächst eine geeignete Versorgung ohne solche Mehrkosten angeboten werden.
Unterscheiden Sie dabei die gesetzliche Zuzahlung von freiwilligen Mehrkosten für eine zusätzlich gewählte Ausstattung. „Ohne Mehrkosten“ bedeutet nicht automatisch „ohne gesetzliche Zuzahlung“. Fragen Sie vor einer Unterschrift, welchen Betrag Sie aus welchem Grund selbst zahlen sollen.
Wenn ein teureres Modell vorgeschlagen wird, bitten Sie um eine verständliche Gegenüberstellung: Welche Ausstattung ist für Ihre notwendige Versorgung vorgesehen? Welche zusätzliche Eigenschaft kostet extra? Lassen Sie offene medizinische Fragen mit der Praxis und Fragen zur Kostenübernahme mit der Kasse klären.
4. Antrag und Entscheidung nachhalten
Bewahren Sie Verordnung, Antragskopie und Kostenvoranschlag zusammen auf. Halten Sie fest, wer welche Unterlagen eingereicht hat und wann eine Rückmeldung erwartet wird. Reichen Sie angeforderte Ergänzungen unter demselben Aktenzeichen ein.
Wenn die Kasse eine Genehmigung verlangt, warten Sie diese vor einer verbindlichen privaten Bestellung ab. Lesen Sie die Entscheidung: Für welches Hilfsmittel gilt sie, welcher Betrieb versorgt Sie und welche Kosten bleiben bei Ihnen? Bei einer Ablehnung prüfen Sie die Begründung und die Hinweise zu Rechtsbehelfen. Für die persönliche Bewertung können Sie Beratung hinzuziehen.
Vereinbaren Sie bei der Übergabe eine Einweisung in die Benutzung. Fragen Sie, an wen Sie sich bei einem unpassenden Sitz, einer Störung oder einer notwendigen Anpassung wenden sollen. Notieren Sie diesen Kontakt direkt bei den Unterlagen.
Ihre kurze Checkliste
- Bedarf ärztlich besprochen und Verordnung geklärt.
- Genehmigung und Vertragspartner bei der Kasse erfragt.
- Zuzahlung und freiwillige Mehrkosten getrennt verstanden.
- Antrag, Entscheidung und Kostenunterlagen aufbewahrt.
- Einweisung und Kontakt für Rückfragen vereinbart.
Redaktioneller Stand: 20.10.2026. Über die konkrete Versorgung entscheidet die zuständige Krankenkasse nach den geltenden Voraussetzungen.
