Bei der Pflege zu Hause werden bestimmte Produkte regelmäßig verbraucht, etwa Einmalhandschuhe oder Einmal-Bettschutzeinlagen. Für gesetzlich Pflegeversicherte können dafür Leistungen der Pflegekasse infrage kommen. Klären Sie mit der Pflegekasse, welche Produkte zu Ihrem Bedarf passen und wie Antrag und Abrechnung erfolgen.
Verbrauchsprodukte von anderen Hilfsmitteln unterscheiden
Das Bundesgesundheitsministerium unterscheidet technische Pflegehilfsmittel, beispielsweise ein Pflegebett, und zum Verbrauch bestimmte Produkte. Nicht jedes Hygieneprodukt aus dem Haushalt ist deshalb automatisch ein erstattungsfähiges Pflegehilfsmittel.
Schreiben Sie auf, welche Verbrauchsprodukte bei der konkreten Pflege gebraucht werden. Wenn Sie die Produktbezeichnung nicht kennen, beschreiben Sie zunächst den Zweck. Eine Pflegefachperson oder die Pflegekasse kann Ihnen bei der passenden Zuordnung helfen. Dieser Ratgeber enthält keine Anleitung zur Durchführung pflegerischer oder medizinischer Maßnahmen.
Voraussetzungen und Höchstbetrag mit der Kasse klären
Nach den Informationen auf gesund.bund.de kommt die Leistung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ab Pflegegrad 1 bei Pflege zu Hause infrage. Nach dem am 20.10.2026 geprüften Stand werden dafür bis zu 42 Euro pro Monat übernommen. Maßgeblich bleiben der passende Produktbedarf und die Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse.
Dieser Höchstbetrag ist kein automatisch ausgezahltes zusätzliches Pflegegeld. Fragen Sie vor dem Einkauf, welche Belege und Produktangaben Ihre Kasse benötigt. Lassen Sie auch klären, wie bereits laufende Lieferungen oder vorhandene Bewilligungen berücksichtigt werden.
Zwischen eigener Beschaffung und Anbieterlieferung wählen
Bei eigener Beschaffung erläutert gesund.bund.de die Erstattung anhand eingereichter Quittungen. Alternativ kann ein Anbieter mit einem Vertrag mit der Pflegekasse direkt abrechnen, wenn die nötige Vereinbarung vorliegt. Welche Variante praktisch passt, sollten Sie vor dem Beginn abstimmen.
Vergleichen Sie bei einer Lieferung den tatsächlich enthaltenen Umfang mit Ihrer Bedarfsliste. Fragen Sie, ob Produkte und Mengen angepasst werden können, ob eine Lieferbindung besteht und welche Kosten gegebenenfalls bei Ihnen bleiben. Ein Werbebegriff wie „Pflegebox“ beschreibt noch nicht, ob die angebotene Zusammenstellung zu Ihrer Pflege passt.
Unterschreiben Sie eine Erklärung erst, wenn Sie verstehen, wer den Antrag stellt, wer abrechnet und welche Verpflichtungen damit verbunden sind. Lassen Sie sich eine Kopie Ihrer Vereinbarungen geben. Persönliche Daten gehören nur an die Stellen, die diese für die beantragte Versorgung benötigen.
Antrag, Rückmeldung und Versorgung zusammen ablegen
Nutzen Sie den von Ihrer Pflegekasse genannten Antrag oder fragen Sie nach dem vorgesehenen Verfahren. Bewahren Sie die eingereichte Fassung und die Antwort der Kasse gemeinsam auf. Prüfen Sie, welche Produkte beziehungsweise welche Abrechnungsweise tatsächlich bestätigt wurden.
Kontrollieren Sie bei den ersten Lieferungen oder Erstattungen, ob sie zur Vereinbarung passen. Sammeln sich ungenutzte Produkte an oder verändert sich der Bedarf, sprechen Sie die Pflegekasse beziehungsweise den Anbieter auf eine Anpassung an. Bestellen Sie nicht allein deshalb zusätzliche Vorräte, weil ein monatlicher Höchstbetrag genannt wird.
Ihre kurze Checkliste
- Benötigte Verbrauchsprodukte für die Pflege beschrieben.
- Pflegegrad, Versorgung zu Hause und Abrechnungsweg geklärt.
- Kostenübernahme vor eigener Beschaffung besprochen.
- Lieferumfang, mögliche Eigenkosten und Vereinbarungen verstanden.
- Bewilligung, Belege und tatsächliche Versorgung kontrolliert.
Redaktioneller Stand und Quellenabgleich: 20.10.2026. Beträge können sich ändern; aktuelle Einzelheiten und die persönliche Versorgung klären Sie mit Ihrer Pflegekasse.
